Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler nach § 15 MaBV

Wir machen Ihre Weiterbildung möglich & Sie kommen Ihrer Pflicht nach!

Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler nach § 15 MaBV

Seit 2019 sind Immobilienmakler per Gesetz verpflichtet, an einer Fortbildung im Bereich der Immobilienwirtschaft teilzunehmen: 20 Stunden Fortbildung innerhalb von 3 Jahren sind wiederkehrend abzuleisten. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgeldstrafen.

Zusammen erfüllen wir diese Weiterbildungspflicht!

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Weiterbildung Immobilienmakler MaBV

Preis: 650,00 € zzgl. MwSt.

Weiterbildung Immobilienmakler MaBV

24.02. – 26.02.2021

3-Tages-Seminar für Immobilienmakler: 20 Stunden Fortbildung nach § 15b MaBV Ende Juli.

Weiterbildung Immobilienmakler MaBV

24.03. – 26.03.2021

3-Tages-Seminar für Immobilienmakler. 20 Stunden Fortbildung nach § 15b MaBV Ende August.

Weiterbildung Immobilienmakler MaBV

28.04. – 30.04.2021

3-Tages-Seminar für Immobilienmakler: 20 Stunden Fortbildung nach § 15b MaBV Ende September.

Gesetzliche Rahmenbedingungen & Hintergrund:

Statt wie ursprünglich von der Bundesregierung angedacht, Immobilienmakler zur Beibringen eines Befähigungsnachweises zu verpflichten, wurde nach langem Ringen im Bundestag eine Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler eingeführt. Bei dieser Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler handelt es sich um Weiterbildungen, die insgesamt 20 Stunden betragen und innerhalb von 3 Jahren wiederkehrend durchgeführt werden müssen.

Seit März 2019 müssen alle Immobilienmakler, die selbständig oder geschäftsführend tätig, sind eine Weiterbildung durchführen und dies vor Behörden und Kunden nachweisen. Die Regelungen zur Weiterbildungspflicht sind der MaBV – Makler- und Bauträgervorordnung zu entnehmen.

Häufige Fragen, die sich in diesem Zusammenhang ergeben:

1. Sind alle Immobilienmakler dazu verpflichtet, die Weiterbildung zu machen?

„Generell sind alle Immobilienmakler, die ein Gewerbe betreiben sowie den §34c GewO besitzen verpflichtet, die Weiterbildung zu machen. Dazu zählen auch die Vertretungsberechtigten.

Von der Fortbildungspflicht betroffen sind außerdem Angestellte / Immobilienmakler, die im Büro angestellt sind und mit folgenden Aufgaben betraut sind:

  • Angestellte, die mit der Erstellung von Exposés betraut sind
  • Angestellte, die Besichtigungen durchführen
  • Angestellte, die aktiv an Kundengesprächen teilnehmen oder Verträge verhandeln

Somit sind alle Immobilienmakler und Angestellte betroffen, die aktiv mit der Vermittlung von Immobilien betraut sind.“

2. Gibt es Ausnahmeregelungen, Stichwort „Alte Hasen“-Regel?

Eine „Alte-Hasen“-Regel existiert nicht! Alle Immobilienmakler, egal ob 20 Jahre tätig oder erst seit gestern, sind per Gesetz verpflichtet, die Weiterbildung durchzuführen.

Eine einzige Ausnahme gibt es allerdings: Immobilienmakler, die gerade erst eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann (m/w) oder eine Weiterbildung zum Immobilienfachwirt (m/w) abgeschlossen haben, sind von der Weiterbildungspflicht nach §15b MaBV für die ersten 3 Jahre ausgenommen.

Nach Ablauf von 3 Jahren müssen aber auch diese dann im 3-Jahres-Turnus die Weiterbildung nachweisen können.“

3. Welche Form der Weiterbildung ist legitim?

„Die möglichen Weiterbildungsmethoden für Immobilienmakler gehen aus der MaBV hervor.

  • Praxisseminar
  • Onlineseminar
  • Betriebsinterne Weiterbildung für die Mitarbeiter

Wichtig hierbei ist, dass der Immobilienmakler bei einem Onlineseminar vom jeweiligen Fortbildungsträger geprüft wird. Denn nur so ist es möglich, dass der Fortbildungsträger Ihnen auch bescheinigen kann, dass die Weiterbildung gemacht wurde.

Für Immobilienmakle,r die ein Praxisseminar besuchen, muss der Fortbildungsträger die Anwesenheit dokumentieren und Sie müssen evtl. per Unterschrift bestätigen, dass Sie an der Fortbildung teilgenommen haben.

Betriebsinterne Weiterbildungen für Mitarbeiter können unkompliziert durchgeführt werden. Der Unternehmer muss zumindest zum Stand heute nicht nachweisen, wie er seine Mitarbeiter geschult hat. Er muss aber bestätigen, dass er dies getan hat.“

„In der MaBV ist genau geregelt, welche Themenbereiche zur Erfüllung der Fortbildungpflicht für Immobilienmakler zählen. Die genauen Bereiche gehen aus der Anlage 1 zum §15 MaBV hervor.

Wichtig: In welchem Umfang welche Themenbereiche behandelt werden, stehen den zur Weiterbildung Verpflichteten frei. Sie können die 20 Stunden Fortbildungszeit flexibel auf die Themenbereiche verteilen.“

Folgende Themenbereiche sind in der Anlage 1 zu §15 MaBV geführt:

Kundenberatung

– Serviceerwartungen des Kunden

– Besuchsvorbereitung/Kundengespräch/Kundensituation

– Kundenbetreuung

Grundlagen des Maklergeschäfts

– Teilmärkte des Immobilienmarktes

– Preisbildung am Immobilienmarkt

– Objektangebot und Objektanalyse

– Wertermittlung

– Gebäudepläne, Bauzeichnungen und Baubeschreibungen

– Relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich

– Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereich

Rechtliche Grundlagen
  • Bürgerliches Gesetzbuch:
    • Allgemeines Vertragsrecht
    • Maklervertragsrecht
    • Mietrecht
    • Grundstückskaufvertragsrecht
    • Bauträgervertragsrecht
  • Grundbuchrecht
  • Wohnungseigentumsgesetz
  • Wohnungsvermittlungsgesetz
  • Zweckentfremdungsrecht
  • Geldwäschegesetz
  • Makler- und Bauträgerverordnung
  • Informationspflichten des Maklers:
    • Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung
    • Telemediengesetz
    • Preisangabenverordnung
    • Energieeinsparverordnung
Wettbewerbsrecht
  • Allgemeine Wettbewerbsgrundsätze
  • Unzulässige Werbung
Verbraucherschutz
  • Grundlagen des Verbraucherschutzes
  • Schlichtungsstellen
  • Datenschutz
Grundlagen Immobilien und Steuern
  • Einkommensteuern
  • Körperschaftsteuern
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
  • Bewertungsgesetzabhängige Steuern
  • Spezielle Verkehrssteuern (Grunderwerb- und Grundsteuern)
Grundlagen der Finanzierung
  • Allgemeine Investitionsgrundlage und Finanzierungsrechnung
  • Kostenerfassung
  • Eigenkapital und Kapitaldienstfähigkeit
  • Kosten einer Finanzierung
  • Kreditsicherung und Beleihungsprüfung
  • Förderprogramme, Wohnriester
  • Absicherung des Kreditrisikos im Todesfall
  • Steuerliche Aspekte der Finanzierung

4. Welche Kosten fallen bei einer Fortbildung / Weiterbildung an?

Im Markt herrscht derzeit aufgrund dieser Neuregelung „Goldgräberstimmung“: Viele bieten die Kurse zur Fortbildung für Immobilienmakler völlig überteuert an. Vielerorts müssen Sie 1000 Euro und mehr für diese Fortbildung bezahlen.

Die Akademie für Immobilienwirtschaft hingegen kann Ihnen diese Fortbildung bereits zu einem Preis von 700,00 € zzgl. MwSt. anbieten. Dies entspricht einem Preis von gerade einmal 35,00 €/h zzgl. MwSt.

In aller Regel sind diese Kosten für berufliche Weiterbildung / Fortbildung als Werbungskosten steuerlich absetzbar.

5. Wann müssen Immobilienmakler die Nachweise erbringen?

Ein eigenständiges tätig werden ist nicht erforderlich. Nur auf Nachfrage von Kunden und Behörden müssen Sie die nötigen Nachweise erbringen.

 

Behörden:

Gegenüber den Behörden müssen Sie die Erfüllung der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler, wie im Muster von Anlage 3 zur MaBV, nachweisen. Dieses Muster müssen Sie Wahrheitsgemäß ausfüllen und die zu sammelnden Nachweise sowie Unterlagen müssen vorgelegt werden.

Wer diese Erklärung falsch oder unvollständig abgibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Was eine Geldbuße nach sich ziehen kann.

Kunden:

Auf Nachfrage von Kunden müssen Immobilienmakler nun ihre berufsspezifischen Qualifikationen offenlegen. Dies kann z.B. die Ausbildung zum Immobilienkaufmann, zum Immobilienfachwirt, zum Immobilienökonom, zum Betriebswirt etc. sein.

Außerdem müssen die in den letzten 3 Jahren durchgeführten und absolvierten Weiterbildungen gemäß §15b MaBV mitgeteilt werden. Dies kann auch die Fort- /Weiterbildungen der Mitarbeiter betreffen.

Eine schnelle und elegante Lösung kann für den Immobilienmakler, das offen legen dieser Informationen auf seiner Homepage sein. Bei Nachfragen von Kunden genügt somit ein Verweis auf die jeweilige Internetseite des Immobilienmaklers.

6. Gibt es eine Aufbewahrungspflicht der Nachweise über die Fortbildung?

Jeder Immobilienmakler muss alle Nachweise, die er erhält, sammeln, dokumentieren und aufbewahren. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 5 Jahre und beginnt mit Ende des Kalenderjahres, in dem die Weiterbildung durchgeführt worden ist.

7. Pflichtverletzung – welche Folgen drohen?

Ein Immobilienmakler, der der Aufforderung der Behörde, die Fortbildungen nachzuweisen, nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro rechnen.